Das neue Kindergeld steht vor der Tür - Einführung der Kindergrundsicherung

 Die neue Kindergrundsicherung kommt!

Die Kindergrundsicherung soll Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen für alle Kinder ermöglichen. Die Bundesregierung einigte sich auf Eckpunkte für einen entsprechenden Gesetzentwurf.


Am 28. August haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Bundespressekonferenz die neue Kindergrundsicherung vorgestellt. Mit der Kindergrundsicherung fasst die Bundesregierung alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer Leistung zusammen. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien sollen damit erreicht werden. Sie bekommen die Leistungen schneller, einfacher und direkter. Darunter sind auch viele Familien, die bisher nicht wussten, dass ihnen Unterstützung zusteht. 

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung soll zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann startet das parlamentarische Verfahren. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.

Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag bilden Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst, und aus einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt.

Der Staat wird Servicedienstleister für Familien und Kinder

Um von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder besser zu erreichen, werden die Antragsverfahren erleichtert:

  • Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu beantragen sein. 
  • Mit dem Kindergrundsicherungscheck prüft der Familienservice, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnte und informiert proaktiv die Eltern. 
  • Über das digitale Antragsportal können Eltern - wenn sie das möchten - einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen. Eine Antragstellung vor Ort ist selbstverständlich weiter möglich. 
  • Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, ihn auch tatsächlich bekommen.




Die neue Kindergrundsicherung - eine Leistung für alle Kinder

Die Kindergrundsicherung soll Kinder besser vor Armut schützen und gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen schaffen. Im Ergebnis ist sie die umfassendste sozialpolitische Reform seit Jahren und der Einstieg in eine wirksame Armutsbekämpfung.


Warum braucht es die Kindergrundsicherung?

Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Eine der dringendsten Aufgaben der Politik ist es deshalb, Armutsrisiken zu verringern und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechance für Kinder und Jugendliche zu schaffen. 

Rund 70 Prozent der Bevölkerung unterstützen nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) die Bekämpfung von Kinderarmut. Mehr als 65 Prozent wünschen sich, dass mehr für die Chancengerechtigkeit von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft getan wird.

Was soll die Kindergrundsicherung erreichen?

Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder. Sie vereinfacht das System der Familienförderung.

Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:

  • vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen
  • mehr Familien und Kinder erreichen und damit verdeckte Armut bekämpfen 
  • eine gebündelte Leistung sein, die das Leben für Familien leichter macht

Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag bilden zusammen die Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst - außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.

Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt. Denn es geht darum, Armutsrisiken zu verringern und allen Kindern die gleichen Start- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder

Aus fünf wird mit der Kindergrundsicherung eins: Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst.

Mit der Kindergrundsicherung werden wir bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder erreichen. Davon fast zwei Millionen Kinder, für die bislang die Job Center zuständig waren. Wir holen diese Kinder in die Mitte der Gesellschaft: wie alle anderen Kinder und Jugendlichen werden sie künftig vom Familienservice betreut.

Materielle Verbesserungen

Mit der Anpassung des Existenzminimums des Kindes legen wir den Grundstein für Verbesserungen in der Leistungshöhe. Konkret bedeutet das: Weil Kinder, die vorher entweder Bürgergeld oder Kinderzuschlag bezogen haben, in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden, gibt es Leistungsverbesserungen für einige Altersgruppen; bei anderen bleibt es gleich. Der Leistungsbezug wird auf dem jeweils höheren Niveau vereinheitlicht.

Um Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, wird der Zugang zum Teilhabebetrag von 15 Euro zum Beispiel für Musikschule oder Sportverein vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet, indem Nachweise für die Leistungen auch nachträglich vorgelegt werden können . Das Schulstarterpaket wird automatisch ausgezahlt. Zusätzlich wird in den kommenden Jahren ein eigenes digitales Kinderchancenportal aufgebaut.

Der Staat mach es Familien als Servicedienstleister leichter

Die Kindergrundsicherung soll verdeckte Armut besser bekämpfen und bei den Familien ankommen:

  • Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu beantragen sein. 
  • Mit dem Kindergrundsicherungscheck prüft der Familienservice zusätzlich, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnte und informiert proaktiv die Eltern. 
  • Über das digitale Antragsportal können Eltern dann - wenn sie das möchten - einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen. Eine Antragstellung vor Ort ist selbstverständlich weiter möglich. Nachweise, die schon bei anderen Stellen vorliegen und abgerufen werden können, sollen im Hintergrund ausgetauscht werden können. So wird es für Familien leichter.
  • Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, ihn auch tatsächlich bekommen.

Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan zur Einführung der Kindergrundsicherung

Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung erarbeitet. Er ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der Gesetzentwurf soll zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren startet im Anschluss.

Die Kindergrundsicherung soll 2025 erstmals ausgezahlt werden.

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