Posts mit dem Label SteuerSparErklärung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label SteuerSparErklärung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Steuererklärung 2017 - Frist für Abgabe verlängert, Verspätungszuschlag

Steuererklärung: Das ändert sich ab 2017

Steuererklärung 2017 - Frist für Abgabe verlängert,  Verspätungszuschlag
Verspätungszuschlag Steuererklärung
  • Abgabefrist Steuererklärung: Die Abgabefrist wird von jetzt 31. Mai um zwei Monate auf den 31. Juli verlängert. Dies soll bereits im nächsten Jahr gültig werden. Es betrifft die Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbständig ausfüllen. Wer seine Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, der profitiert aktuell noch von einer Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Das Modernisierungsgesetz sieht hier künftig eine Fristverlängerung bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres vor.

  • Verspätungszuschlag Steuererklärung: Wer diese Frist allerdings nicht einhält, der muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen: 25 Euro pro Monat. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf sogar 50 Euro pro Monat vorgesehen. Nachverhandelt wurde offenbar auch dies: Es muss nicht jeder zwangsläufig mit diesem Verspätungszuschlag rechnen. Die Pressestelle des Bundestages spricht hier von einem "Ermessensspielraum". Demnach muss etwa ein Rentner, dem mehrere Jahre nicht klar gewesen sei, dass er eine Steuererklärung hätte abgeben müssen, nicht mit einem Verspätungszuschlag rechnen, heißt es.

  • Belege: Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Vielmehr sieht das Modernisierungsgesetz eine "Belegvorhaltepflicht" vor. Der Steuerzahler muss die Belege also aufheben und auf Anfrage des Finanzamtes vorlegen.

  • Elektronische Steuererklärung (ELSTER): Diese wird vorerst noch nicht zur Pflicht werden. Automatisierte Bearbeitung der Steuererklärung: Künftig sollen die Finanzämter Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeiten können.