Steuererklärung 2017 - Frist für Abgabe verlängert, Verspätungszuschlag

Steuererklärung: Das ändert sich ab 2017

Steuererklärung 2017 - Frist für Abgabe verlängert,  Verspätungszuschlag
Verspätungszuschlag Steuererklärung
  • Abgabefrist Steuererklärung: Die Abgabefrist wird von jetzt 31. Mai um zwei Monate auf den 31. Juli verlängert. Dies soll bereits im nächsten Jahr gültig werden. Es betrifft die Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbständig ausfüllen. Wer seine Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, der profitiert aktuell noch von einer Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Das Modernisierungsgesetz sieht hier künftig eine Fristverlängerung bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres vor.

  • Verspätungszuschlag Steuererklärung: Wer diese Frist allerdings nicht einhält, der muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen: 25 Euro pro Monat. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf sogar 50 Euro pro Monat vorgesehen. Nachverhandelt wurde offenbar auch dies: Es muss nicht jeder zwangsläufig mit diesem Verspätungszuschlag rechnen. Die Pressestelle des Bundestages spricht hier von einem "Ermessensspielraum". Demnach muss etwa ein Rentner, dem mehrere Jahre nicht klar gewesen sei, dass er eine Steuererklärung hätte abgeben müssen, nicht mit einem Verspätungszuschlag rechnen, heißt es.

  • Belege: Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Vielmehr sieht das Modernisierungsgesetz eine "Belegvorhaltepflicht" vor. Der Steuerzahler muss die Belege also aufheben und auf Anfrage des Finanzamtes vorlegen.

  • Elektronische Steuererklärung (ELSTER): Diese wird vorerst noch nicht zur Pflicht werden. Automatisierte Bearbeitung der Steuererklärung: Künftig sollen die Finanzämter Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeiten können.

Steuererklärung: Abgabefrist auf 31. Juli 2017 verlängert

Das heißt aber nicht, dass man sich jetzt entspannt zurücklehnen kann für die Erklärung von 2015 - die Regelung soll im Januar 2017 in Kraft treten. Auch für Steuerpflichtige, die sich von Beratern oder Vereinen bei der Steuererklärung helfen lassen, gilt dann eine längere Frist. Bisher haben sie zwölf Monate Zeit. Ihnen werden ebenfalls zwei Monate mehr eingeräumt.

Steuererklärung 2017: Verspätungszuschläge

Wer die 14 Monatsfrist verfehlt, soll dafür stärker zur Kasse gebeten werden. Automatisch sollen pro verspäteten Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag berechnet werden, mindestens jedoch 25 Euro. Für Steuerpflichtige, die sich nicht beraten lassen, gelte demnach weiterhin ein Ermessungsspielraum der Finanzbeamten - anstatt eines automatischen Verspätungszuschlags. Auch Fristverlängerungen soll es weiterhin geben. Über 100 Mio. Euro nahm das Finanzamt im vergangenen Steuerjahr 2015 durch Strafzahlungen wegen zu spät eingereichter Steuererklärungen ein.

Steuererklärung 2017: Aus Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht und automatisierte Bearbeitung

Steuererklärung 2017: Aus Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht und automatisierte BearbeitungImmer mehr Steuererklärungen ab 2017 sollen nur noch vom Rechner geprüft werden. Damit wird das Steuerverfahren insgesamt digitaler. Belege sollen ohnehin nur noch in Ausnahmefällen eingeschickt werden. Bei Unterlagen für Kapitalerträge reichen in Zukunft elektronische Bescheinigungen. Doch wer die elektronische Steuererklärung scheut, kann auch weiterhin seine Erklärung per Hand ausfüllen - ohne Sanktionen.

Steuererklärung 2017: Datenübertragung und Kommunikation mit E.L.S.T.E.R. und Co

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