Compliance - Frühwarnsystem zur Absicherung des Unternehmens


Compliance

Compliance

Frühwarnsystem zur Absicherung des Unternehmens

Compliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien und hilft Unternehmen und ihren Organen dabei, Sanktionen zu vermeiden. Die Einrichtung eines Compliance Management Systems sollte in jedem Fall Experten obliegen, die Risiken professionell analysieren und bewerten können. Compliance: Das ist ein Begriff, der oft bemüht, aber von vielen nicht oder nicht richtig verstanden wird. Entweder meinen Unternehmer, Compliance betreffe sie nicht; oder aber sie gehen davon aus, Compliance vermeide Straftaten. Beides ist falsch – und vor allem der Verzicht auf Compliance hochriskant. Denn richtig ist: Wer ein rechtssicheres Compliance Management System einrichtet, nimmt sich als Unternehmer aus der Schusslinie für die Verfehlungen Dritter, seien es Mitarbeiter oder Geschäftspartner.

Compliance bzw. Regeltreue

Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes, in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als „Compliance Management System“ bezeichnet (IDW PS 980 Tz.6). Die weltweit strengsten Anforderungen an konkrete Compliance-Maßnahmen in Unternehmen enthält das britische Anti-Korruptions-Gesetz Bribery Act 2010.

Der Begriff: Compliance

Zuerst einmal bezeichnet Compliance die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, die in der Verantwortung des Vorstands liegen. Oder wie die Definition des bekannten Compliance-Experten Eberhard Krügler sagt: „Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.“ Dabei kann Compliance natürlich nicht die Mitarbeiter auf Schritt und Tritt überwachen – im Fokus der Compliance steht, durch bestimmte Vorgaben und Maßnahmen Sanktionen für ein Unternehmen zu vermeiden. Will heißen: Compliance verhindert nicht, dass Straftaten wie Korruption, Verstöße gegen die Abgabenordung oder gegen das Wettbewerbsrecht passieren.

Deutsche Corporate Governance Kodex

Compliance - Frühwarnsystem zur Absicherung des Unternehmens
Von Thorsten Koch - Compliance = ROI. Erscheinungsjahr: 2005.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert Compliance als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien.
Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen
. – Eberhard Krügler

Compliance und Kreditinstituten

Bei Kreditinstituten wird der Begriff „Compliance“ oft noch eingeengt für die speziellen Vorschriften aus dem Wertpapierhandelsgesetz verwendet.

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