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GEZ verfassungswidrig?: Gericht fällt Urteil

GEZ verfassungswidrig?: Gericht fällt Urteil - Rundfunkgebühr auf dem Prüfstand


Der Streit um die GEZ geht nun in die nächste Runde. Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den staatlichen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender für unrechtmäßig erklärt.


Jeden Monat dürfen alle Privathaushalte 17,50 Euro zahlen, um in den Genuß des Fernseh- und Radioempfangs zu kommen. Verweigerer oder Rückständler bekommen schnell Besuch vom GEZ-Eintreiber. Doch was ist, wenn tatsächlich kein Empfangsgerät im Haushalt vorhanden ist? Nun hat das BVG Leipzig ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil gefällt.

Die Berechnungen und Gesamtgewinne der ARD, ZDF, D-Radio Beitragservice Anstalt haben wir hier aufgeführt. Übrigens, Beitrag zum Thema Schufa und GEZ-Beiträge finden Sie hier 
Die Arbeit des Beitragsservice wird durch einen Verwaltungsrat gesteuert und überwacht, der sich aus Vertretern der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio zusammensetzt. Ein unabhängiger Ombudsmann nimmt im Bedarfsfall vertrauliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb des Beitragsservice entgegen.

GEZ-Klage wegen Zusatzbeitrag in Herbergen

Eine Besitzerin eines Hostels in Neu-Ulm hatte gegen den zusätzlichen GEZ-Betrag von 5,83 Euro pro Gästezimmer geklagt. Denn in ihren vermieteten Räumen befindet sich weder ein Radio, Internet noch ein TV-Gerät. Angefangen beim Verwaltungsgericht in Augsburg über das Verwaltungsgericht in München blieb die Klage der Hostelbetreiberin allerdings ohne Erfolg. Der Zusatzbeitrag wurde eingefordert.

Kein Empfang - Keine GEZ

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig allerdings entschieden: Der GEZ-Betrag von 5,83 Euro für jedes Gästezimmer ist verfassungswidrig, da keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. Ähnliche Klagen in Bezug auf den Zusatzbeitrag der GEZ waren in den letzten Jahren erfolglos. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob es tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten im Hostel gibt.
Original-Beitrag wurde am 04.10.2017, 08.14 Uhr beim News.de

ARD, ZDF, D-Radio Beiträge und Finanzen

Der Beitragsservice: ARD, ZDF, D-Radio und die Finanzen

Der Beitrags­service hilft und berät Sie in allen Fragen rund um den Rundfunk­beitrag. Als Gemeinschafts­einrichtung von ARD, ZDF und Deutschland­radio ist er für die Abwicklung des Beitrags­einzugs und die Verwaltung der rund 44,5 Millionen Beitrags­konten zuständig.
Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Damit in diesem Zusammenhang die höchsten Datenschutzkriterien für Ihre persönlichen Daten gewährleistet werden können, betreibt der Beitragsservice ein eigenes Rechenzentrum und hat eine eigene Datenschutzbeauftragte. Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Dr. Stefan Wolf.
Die Arbeit des Beitragsservice wird durch einen Verwaltungsrat gesteuert und überwacht, der sich aus Vertretern der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio zusammensetzt. Ein unabhängiger Ombudsmann nimmt im Bedarfsfall vertrauliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb des Beitragsservice entgegen.

Die letzten Jahres- und Geschäftsberichte des Beitragsservice zum Herunterladen:

Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.

Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Sie wurden durch die zuständigen Behörden in jedem Bundesland genehmigt. Exemplarisch finden Sie hier die Beitragssatzung des Südwestrundfunks.

Gedanken zum Thema: ARD, ZDF & etc. und Schufa