Der Beitragsservice: ARD, ZDF, D-Radio und die Finanzen
Der Beitragsservice hilft und berät Sie in allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag. Als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist er für die Abwicklung des Beitragseinzugs und die Verwaltung der rund 44,5 Millionen Beitragskonten zuständig.
Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Damit in diesem Zusammenhang die höchsten Datenschutzkriterien für Ihre persönlichen Daten gewährleistet werden können, betreibt der Beitragsservice ein eigenes Rechenzentrum und hat eine eigene Datenschutzbeauftragte. Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist Dr. Stefan Wolf.
Die Arbeit des Beitragsservice wird durch einen Verwaltungsrat gesteuert und überwacht, der sich aus Vertretern der Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio zusammensetzt. Ein unabhängiger Ombudsmann nimmt im Bedarfsfall vertrauliche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb des Beitragsservice entgegen.
Die letzten Jahres- und Geschäftsberichte des Beitragsservice zum Herunterladen:
Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.
Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Sie wurden durch die zuständigen Behörden in jedem Bundesland genehmigt. Exemplarisch finden Sie hier die Beitragssatzung des Südwestrundfunks.
Gedanken zum Thema: ARD, ZDF & etc. und Schufa
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