Berufliche Relevanz als Kriterium für das steuerliche Absetzen der Bildungsreisen
Dass die steuerliche Absetzbarkeit bei einem echten Bildungsurlaub gegeben ist, darüber dürfte kein Zweifel bestehen. Wie sieht es aber aus mit Bildungsreisen, die nicht unbedingt beruflich angeordnet sind oder dem beruflichen Weiterkommen dienen? Wer rein zu Zwecken der ganz persönlichen Weiterbildung eine Bildungsreise zum Beispiel nach Ägypten unternimmt, kann die Reisekosten natürlich nicht von der Steuer absetzen. Anders wäre es, wenn diese Reise zumindest in Teilen beruflich relevant wäre. Wenn ein Geschichtslehrer nach eindrucksvollen Materialien zur Gestaltung seines Unterrichts sucht und vor Ort Reiseführer kauft, in den Museen und vor den Pyramiden Fotos macht etc., der kann einen Teil seiner Kosten bei der Steuer geltend machen, zumindest den Teil, der nicht dem reinen Privatzweck dient. Dazu muss er Eintrittsbelege von Museen und Ausgrabungsstätten aufheben und belegen können, dass diese Besichtigungen etwas mit seinem Beruf zu tun haben.Kann ich Bildungsurlaub von der Steuer absetzen?
So kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen im Rahmen seiner Steuererklärung als Werbungskosten unbeschränkt geltend machen. Im Klartext heißt das: Sie können Ihren Bildungsurlaub – inklusive Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung – steuerlich absetzen.Können Rentner Bildungsurlaub machen?
Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungszeit heißt auch: Arbeitnehmerweiterbildung. ... Denn beim Bildungsurlaub geht es um eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung. Sind Sie aber Student/in, Hausfrau oder -mann, oder Rentner/in, hilft Ihnen eine solche Freistellung natürlich nicht.
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