Wann kann das Sozialamt Unterhalt fordern?
Wenn das Sozialamt Leistungen erbringt, so kann kraft Gesetzes ein sog. Forderungsübergang an Unterhaltspflichtige erfolgen. Das heißt, das Sozialamt kann im eigenen Namen die Aufwendungen für den Unterhalt des Sozialhilfeempfängers (Leistungsberechtigter) gegenüber den Unterhaltsverpflichteten geltend machen, §§ 93 bis 95 SGB XII.
Von wem kann die Sozialbehörde Unterhalt fordern?
Bevor das Sozialamt Sozialhilfe leistet, wird geklärt, ob nahestehende Personen unterhaltspflichtig gegenüber dem Leistungsberechtigten sind. Es wird unterschieden zwischen gesteigert Unterhaltspflichtigen, normal Unterhaltspflichtigen und nicht Unterhaltspflichtigen.
Weitere Informationen sind bei der bpa erhältlich!
Wenn das Sozialamt Leistungen erbringt, so kann kraft Gesetzes ein sog. Forderungsübergang an Unterhaltspflichtige erfolgen. Das heißt, das Sozialamt kann im eigenen Namen die Aufwendungen für den Unterhalt des Sozialhilfeempfängers (Leistungsberechtigter) gegenüber den Unterhaltsverpflichteten geltend machen, §§ 93 bis 95 SGB XII.
Von wem kann die Sozialbehörde Unterhalt fordern?
Bevor das Sozialamt Sozialhilfe leistet, wird geklärt, ob nahestehende Personen unterhaltspflichtig gegenüber dem Leistungsberechtigten sind. Es wird unterschieden zwischen gesteigert Unterhaltspflichtigen, normal Unterhaltspflichtigen und nicht Unterhaltspflichtigen.
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